private krankenversicherung für freiberufler
Freiberufler unterliegen nicht der gesetzlichen Beitragsbemessungsgrenze und können daher Mitglied einer privaten Krankenversicherung werden. Die Leistungen sind frei wählbar und dadurch auch hohe Einsparungen möglich.
Abhängig von der gewählten Tarifkombination
- Freie Arzt- und Krankenhauswahl - Behandlung als Privatpatient
- Stationär: Einbettzimmer, Chefarzt-Behandlung
- Volle Kostenerstattung bei Zahnersatz
- Keine Zuzahlung auf Medikamente und Heilmittel (z.B. Massagen)
- Erstattung für Sehhilfen (Kontaktlinsen, Brillen)
- Weltweiter Versicherungsschutz möglich
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