krankenversicherung - fragen & antworten
1. Privat Versicherung - Wer ist berechtigt?
Unabhängig vom Einkommen sind Freiberufler, Selbständige und Beamte berechtigt. Arbeitnehmer und Angestellte, deren Einkommen (brutto) die Versicherunggspflichtgrenze von 46.800 € übersteigt.
2. Was ist bei der Auswahl einer PKV zu beachten?
Folgende Fragen sind in Betracht zu ziehen:
Wie lange ist die Versicherungsgesellschaft am Markt tätig?
Wie viele Tarifgenerationen gibt es bereits?
Sind es verdächtig günstige Einstiegsmöglichkeiten?
Hat die Krankenversicherungsgesellschaft Rückstellungen gebildet?
Wie hoch sind die Verwaltungskosten?
3. Beteiligt sich mein Arbeitgeber bei dem Beitrag zur Privatversicherung?
Ja. der Arbeitgeber zahlt auch zur privaten Krankenversicherung die Hälfte der Beiträge bis zum Höchstsatz der gesetzlichen Krankenversicherung dazu.
4. Können die Beiträge wegen neuen Krankheiten erhöht werden?
Nein. Wenn Krankheiten vor Abschluss des Versicherungsvertrages bekannt sind, werden sie mit einem entsprechenden Risikozuschlag mitversichert. Fälle, in denen nachträglich Risikozuschläge erhoben werden oder gar eine Vertragskündigung ausgesprochen wird, treten nur dann auf, wenn der Versicherungsnehmer bzw. die versicherte Person Gesundheitsfragen im Antrag falsch beantwortet hat.
5. Komme ich wieder in die Gesetzliche Krankenversicherung zurück?
Sobald das Einkommen unter die Jahresarbeitsverdienstgrenze fällt oder der Versicherte arbeitslos wird, ist man grundsätzlich wieder versicherungspflichtig in der GKV. Es gibt die Möglichkeit, sich dauerhaft von der Versicherungspflicht befreien zu lassen.
